AGB

der Fa. klar&deutlich Veranstaltungstechnik
Inhaber: Kerll-Nyga GbR
folgend klar&deutlich genannt

§1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsvorgänge, Lieferungen und Leistungen der Firma klar&deutlich Veranstaltungstechnik, Inhaber: Kerll-Nyga GbR. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Mit der Auftragserteilung durch den Kunden/Mieter oder spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen.
Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben grundsätzlich keine Gültigkeit. Individuelle Vereinbarungen können getroffen werden, sofern klar&deutlich mit diesen ausdrücklich einverstanden ist und schriftlich diese bestätigt hat.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote von klar&deutlich sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. klar&deutlich ist bei Auftragserteilung durch den Kunden in der Entscheidung über die Annahme des Auftrages frei. Einzelpreisangaben in Angeboten verstehen sich grundsätzlich rein netto, zzgl. gesetzlicher MwSt.
Ein Vertrag wird durch Rücksendung des durch den Kunden unterschriebenen Angebotes per Telefax oder schriftliche Annahme des Angebotes unter Bezug auf die Angebotsnummer geschlossen. Nach Ablauf der Bindungsfrist des Angebotes bedarf es einer ausdrücklichen Bestätigung durch klar&deutlich, dass das Angebot weiterhin Gültigkeit besitzt.
Im besonderen Einzelfall kann die Auftragserteilung fernmündlich erfolgen. klar&deutlich bestätigt dann den Auftrag schriftlich.
Ein Vertrag kommt ebenfalls durch Überlassung von Mietgegenständen durch klar&deutlich und/oder bei Beginn der Serviceleistungen zustande. Der Mieter quittiert den einwandfreien Erhalt der Mietgegenstände.

§3 Mietgegenstand / Leistungen

Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten Einzelpositionen. Es werden Vermietungs-, Verkauf- und Dienstleistungsgeschäfte vereinbart.
klar&deutlich behält sich das Recht vor, anstelle der angebotenen Geräte funktionsgleiche Geräte einzusetzen. Mängelansprüche sind daraus nicht abzuleiten.

§4 Mietdauer und -gebühren bei Überlassung

Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung der Mietgegenstände am Erfüllungsort und endet mit dem im Auftrag oder Lieferschein vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung zum Erfüllungsort, jedoch nicht vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraumes. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag.
Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis des Vermieters überschritten, so wird jeder weitere Tag zum vollen Tagestarif berechnet. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung klar&deutlich ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, ist vom Kunden darüber hinaus auch dieser Schaden zu ersetzten.
Die Miete errechnet sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Bei mehrtägigen Vermietungen gelten folgende Faktoren:
2 Miettage = 1,5facher Tagesmietpreis
3 Miettage = 2,0facher Tagesmietpreis
4 Miettage = 3,0facher Tagesmietpreis
5 Miettage = 3,3facher Tagesmietpreis
6 Miettage = 3,5facher Tagesmietpreis
1 Mietwoche = 4,0facher Tagesmietpreis
klar&deutlich ist berechtigt, die Mietkosten nach dem tatsächlichen Mietzeitraum zu berechnen, unabhängig davon, ob die Geräte während der gesamten Mietdauer in Gebrauch waren.
Die Mietdauer kann aufgrund nicht zu realisierender Heraus- oder Rückgabetermine der Mietgegenstände automatisch verlängern.

§5 Gebrauchsüberlassung und Mängel

Bei den vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch hochwertige und empfindliche Geräte, die eine sorgfältige Behandlung und die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Alle Mietgegenstände werden grundsätzlich mängelfrei übergeben. Mängel, die während der Mietzeit eintreten gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, der Mieter kann beweisen, dass der Mangel nicht durch ihn verursacht wurde.
Bei rechtzeitiger Anzeige eines Mangels kann der Kunde Nachbesserung verlangen, sofern er diesen Mangel nicht selbst verursacht hat. Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn Nachbesserungsversuche von klar&deutlich erfolglos geblieben sind.
Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, dass klar&deutlich den Transport mit eigenen Transportmitteln vornimmt oder durch Dritte ausführen lässt.

§6 Gebrauch der Mietgegenstände

Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der Mietsgegstände und sichert zu, diese in mängelfreiem Zustand zurückzugeben.
Bei Überlassung von Mietgegenständen sind diese im Falle einer durch den Kunden verursachten Verschmutzung nach Vorgabe von klar&deutlich zu reinigen.
Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlung von klar&deutlich sind zu befolgen. Der Kunde bestätigt mit der Übernahme des Equipments, dass er oder ein von ihm Beauftragter mit dem ordnungsgemäßem Gebrauch der Mietgegenstände vertraut ist. Es sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, berufgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung, etc.).
klar&deutlich haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.

§7 Haftung des Mieters bei Überlassung

Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte (z.B. Gäste) entstehen.
Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Die Versicherung der Mietgegenstände für die Dauer der Mietzeit ist daher empfehlenswert.
Bei Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen haftet der Mieter grundsätzlich mit dem Wiederbeschaffungspreis (Neuwert) und ausdrücklich nicht mit dem Zeitwert des Equipments. Sofern eine Reparatur möglich und zumutbar ist, wird diese in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet ebenso für die weitergehenden Schadensersatzforderungen (z.B. aus Folgeverleihverträgen oder notwendiger Ersatzanmietung). Zudem werden die Vermiettarife bei verspäteter Rückgabe nach der gültigen Preisliste berechnet.
Die vermieteten Geräte bleiben Eigentum von klar&deutlich. Eine Weitervermietung der Geräte ist grundsätzlich nicht erlaubt. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.
Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen, Bauabnahmen etc. sowie die Übernahme deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters.

§8 Haftung des Vermieters

klar&deutlich haftet für den mängelfreiem Zustand der Geräte bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter.
Eine Haftung von klar&deutlich bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung, sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Gebrauch der Mietgegenstände ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für Schäden durch Überschreitung zulässiger Lautstärken ist ausgeschlossen.
Eine Haftung für Folgeschäden, die sich aus einer Leistungsstörung ergeben ist ebenso ausgeschlossen, wie für Funktionsstörungen oder Ausfall der Mietsache bei Kopplung mit ” Fremdequipment “.
Leistungsstörungen entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietpreises.
Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
Alle Haftungsbeschränkungen von klar&deutlich gelten auch bei Verträgen zu Lasten Dritter.
Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Anlieferung etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:
Der Kunde hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle in Verbindung mit dem jeweiligen Projekt anfallenden Kosten, auch wenn sie unverlangt von klar&deutlich ausgelegt wurden, sind vom Vertragspartner zu erstatten.
Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Gegebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten als Richtwert ( +/- 1,5 Std. ). Ansprüche können bei Nichteinhaltung nicht abgeleitet werden.

§9 Stornierung

Der Kunde hat bei Mietgeschäften das Recht, den Auftrag nach folgenden Regeln zu stornieren:
Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.
Der Kunde ist verpflichtet im Falle einer Stornierung einen Teil der Auftragssumme als Schadenersatz nach folgender Staffelung an den Vermieter zu entrichten:
Stornierung 30 bis 11 Tage vor vereinbartem Mietbeginn: 20 % der Gesamtsumme
Stornierung 10 bis 4 Tage vor vereinbartem Mietbeginn: 50 % der Gesamtsumme
Stornierung ab 3 Tage vor vereinbartem Mietbeginn: 80 % der Gesamtsumme
Stornierung am vereinbarten Mietbeginn: 100 % der Gesamtsumme
Bei Stornierung bis zu 31 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn ist der Kunde lediglich zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 verpflichtet.

§10 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung in bar oder spätestens zum Zahlungsziel ohne jeden Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, zur Deckung seiner Auslagen und des Aufwandes folgende Mahngebühren zu verlangen:
Erste Mahnung: EUR 5,00
Zweite Mahnung: EUR 7,50
Darüber hinaus kann klar&deutlich für den fälligen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen.
Der Mieter kann gegen die Forderungen von klar&deutlich nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§11 Datenschutz

Der Kunde stimmt der Speicherung personenbezogener Daten zu. Diese unterliegen dem Datenschutzgesetz und werden ausschließlich für interne Zwecke verwendet.

§12 Sonstiges

Der Erfüllungsort ist Bovenden, Mühlenweg 82.
Der Gerichtsstand ist Göttingen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehend benannten Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.

Bovenden, im Oktober 2019